Der Bereitschaftsversammlung gehören die Mitglieder der Bereitschaft an. Sie entscheidet, welche Aufgaben von der Bereitschaft in welchem Umfang vorrangig vor Ort wahrgenommen werden sollen. Die Bereitschaftsversammlung orientiert sich in erster Linie an den Notlagen und dem Bedarf vor Ort und - soweit möglich - an den Interessen der Bereitschaftsangehörigen und freien Mitarbeiter.
Die Bereitschaftsversammlung findet in der Regel einmal jährlich statt. In der Versammlung werden die Bereitschaftsleitung, der Bereitschaftsausschuss sowie weitere Vertreter gewählt. Es wird über den Haushalt des vergangenen Jahres abgestimmt sowie der Jahresbericht vorgetragen.